Nach DIN 1986-100, Pkt. 5.3.1 ist dies u. a. eine dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung, die durch Einleitungsbeschränkungen von den Behörden immer öfter gefordert wird. Eine Planungsanforderung ist z. B. auch das Verbot, Regenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen zu leiten oder Dritte durch Entwässerungsanlagen zu beeinträchtigen.